
Meldung bei der Gemeinde:
Ein über 12 Wochen alter Hund ist binnen 5 Werktagen zu melden.
Dafür erforderlich:
- Positive Absolvierung Sachkunde-Kurs
- Nachweis Haftpflichtversicherung
- Registrierungsbestätigung Heimtierdatenbank
Neue Kategorisierung:
- Kleine Hunde
Ausbildung:
- Sachkunde-Kurs
- Große Hunde ("40/20-Regelung")
Große Hunde werden durch die 40/20-Regelung definiert. Darunter fallen jene Hunde mit einer Widerristhöhe von mind. 40 cm oder einem Gewicht von mind. 20 kg. Die Bestätigung übernimmt ein Tierarzt.
Erforderliche Ausbildungen:
- Sachkunde-Kurs
- Überprüfung Alltagstauglichkeit
- Spezielle Hunde ("Kampfhunde")
Darunter fallen Hunde der Rassen Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit-Bull, Tosa Inu und deren Kreuzungen untereinander.
Sie gelten unabhängig von ihrer tatsächlichen Größe und Gewicht als große Hunde (siehe Registerkarte “Große Hunde”). Bei Zweifeln, ob der Hund ein spezieller Hund ist, muss ein Sachverständigengutachten (z. B. vom Tierarzt) bei der Gemeinde vorgelegt werden. Auf dieser Grundlage erfolgt die weitere Einstufung.
Zwingend vorgesehen:
- Sachkunde-Kurs
- Überprüfung Alltagstauglichkeit
- Leinen- und Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten (Aufhebung per Bescheid nach verhaltensmedizinischer Evaluierung ist möglich)
- Auffällige Hunde
Auffällig ist ein Hund dann, wenn von einem erhöhten Gefährdungspotential für Menschen und Tiere ausgegangen werden kann. Das gilt insbesondere, wenn der Hund ohne selbst angegriffen worden zu sein, einen Menschen in aggressiver Weise bedroht oder verletzt hat. Gleichermaßen gilt diese Bestimmung, wenn ein Tier durch Biss wiederholt oder schwer verletzt wurde.
Erforderlich:
- Sachkunde-Kurs
- Überprüfung Alltagstauglichkeit
- Verhaltensmedizinische Evaluierung
- Zusatzausbildung
- Leinen- und Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten (Aufhebung per Bescheid nach verhaltensmedizinischer Evaluierung ist möglich)
Ausbildungen:
Sachkunde
Wird ein Hund neu angemeldet, ist ein Sachkundenachweis verpflichtend. Der theoretische Kurs dauert 6 Stunden und ist einmalig zu absolvieren.
Zusatzausbildung
Halter von auffälligen Hunden müssen eine Zusatzausbildung erbringen. Diese besteht aus einem theoretischen und praktischen Teil. Damit wird eine tierschutzgerechte und gefahrlose Haltung sichergestellt.
Alltagstauglichkeit
Halter von großen Hunden müssen den verantwortungsbewussten Umgang und das konfliktfreie Führen des Hundes in alltäglichen Situationen nachweisen. Es ist hierfür eine etwa halbstündige Prüfung durch einen qualifizierten Trainer vorgesehen.
Verhaltensmedizinische Evaluierung
Durchgeführt wird diese etwa durch einen Tierarzt mit einer Sonderausbildung. Der körperliche, psychische und emotionale Zustand des Hundes wird überprüft. Organische Erkrankungen werden von primär psychischen abgegrenzt und allfällige Therapieempfehlungen ausgesprochen.
LINKS ZUR HUNDEHALTUNG:
Sicher mit Hund - Wissenswertes
OÖ. Hundehaltegesetz 2024
Sachkunde-Kurse für Hunde in Oberösterreich