Geburtengutscheine für Neugeborene

Richtlinien

1. Rate: Für jedes Kind, das ab dem 1.1.1999 geboren wird, gewährt die Marktgemeinde Saxen eine Förderung von € 80,--. Der Betrag wird als Einkaufsgutschein ausgegeben. 

2. Rate: Für jedes Kind nach Erreichen des 5. Lebensjahres (ab dem 1.1.1995), gewährt die Marktgemeinde Saxen eine weitere Förderung von € 80,--. Der Betrag wird als Einkaufsgutschein ausgegeben.

Die Einkaufsgutscheine müssen innerhalb von 12 Monaten bei einem gemeldeten Gewerbebetrieb in Saxen eingelöst werden, ansonsten verliert er seine Gültigkeit. 

Voraussetzung für die Gewährung dieser Förderung ist der Hauptwohnsitz in Saxen.


Mutter-Kind-Pass

Weiters ist die Absolvierung der vorhergegangenen ärztlichen Untersuchungen (Mutter-Kind-Pass) für die Auszahlung der Förderung maßgeblich. 


Der Antrag muss innerhalb eines Jahres, in dem die Voraussetzungen zutreffen, gestellt werden!

Antrag Geburtengutscheine (69 KB) - .PDF