Gehweg Hofkirchen – wichtige Hinweise zur Benützung

Veröffentlichungsdatum27.08.2026Lesedauer3 Minuten

Der Gehweg ist fertiggestellt – bitte beachten Sie die geltenden Benützungsregeln
Nach Abschluss der Bauarbeiten möchten wir nochmals umfassend über die Benützung des neu errichteten Gehweges im Bereich Hofkirchen informieren.

Der Gehweg wurde geschaffen, um Fußgängerinnen und Fußgängern einen sicheren und komfortablen Weg abseits der Fahrbahn zur Verfügung zu stellen. Dabei wurde die Ausführung bewusst als Gehweg und nicht als Geh- und Radweg gewählt.

Ausschließlich für Fußgängerinnen und Fußgänger
Der Gehweg ist ausschließlich für den Fußgängerverkehr vorgesehen. Die Benützung mit Fahrrädern, Scootern, E-Scootern oder ähnlichen Fahrzeugen bzw. Fortbewegungsmitteln ist daher nicht gestattet. Das gilt auch dann, wenn der Gehweg ausreichend breit erscheint oder gerade wenig Fußgängerverkehr herrscht. Fahrräder, Scooter oder ähnliche Fahrzeuge dürfen selbstverständlich am Gehweg geschoben werden. Sobald das Fahrzeug jedoch gefahren wird, ist die Benützung des Gehweges nicht zulässig.

Warum wurde kein Geh- und Radweg errichtet?
Diese Entscheidung wurde insbesondere aus Gründen der Verkehrssicherheit getroffen.

Im Bereich der Ausfahrten und Kreuzungen bestehen örtlich teilweise eingeschränkte bzw. unübersichtliche Sichtverhältnisse. Autofahrerinnen und Autofahrer müssen an diesen Stellen häufig bis zur Haltelinie vorfahren, um den Querverkehr ausreichend einsehen zu können. Die Haltelinien befinden sich dabei teilweise genau in der Verlängerung bzw. im Bereich des Gehweges.

Für Fußgängerinnen und Fußgänger sind solche Situationen aufgrund der vergleichsweise langsamen Fortbewegung in der Regel besser einzuschätzen. Radfahrer, Scooterfahrer und Nutzer ähnlicher Fahrzeuge sind hingegen wesentlich schneller unterwegs. Dadurch können sich insbesondere im Bereich von Kreuzungen, Ausfahrten und Einmündungen Situationen ergeben, in denen die Verkehrsteilnehmer erst sehr spät aufeinander aufmerksam werden.

Auch die bauliche Ausgestaltung des Gehweges berücksichtigt diesen Umstand: Vor den jeweiligen Kreuzungen endet der Gehweg, führt über die Straße und wird anschließend wieder fortgesetzt. Eine durchgehende Führung für den Radverkehr ist daher weder vorgesehen noch verkehrssicher.

Die Regelung dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer
Die Festlegung als reiner Gehweg soll nicht dazu dienen, Radfahrerinnen und Radfahrer oder Scooterfahrerinnen und Scooterfahrer zu benachteiligen. Vielmehr steht die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer im Vordergrund.

Gerade bei der Planung und Ausführung wurde darauf geachtet, die örtlichen Gegebenheiten und insbesondere die vorhandenen Sichtbeziehungen zu berücksichtigen. Eine Freigabe für Fahrräder, Scooter oder ähnliche Fahrzeuge würde aufgrund der örtlichen Situation zusätzliche Gefahrenpotenziale schaffen.

Wir ersuchen daher alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die vorgesehene Nutzung des Gehweges zu respektieren.

Bitte beachten Sie daher:

  • Der Gehweg ist ausschließlich für Fußgängerinnen und Fußgänger bestimmt.
  • Die Benützung mit Fahrrädern, Scootern, E-Scootern oder ähnlichen Fahrzeugen ist nicht gestattet.
  • Fahrräder, Scooter und ähnliche Fahrzeuge dürfen geschoben werden.
  • Für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Scooterfahrerinnen und Scooterfahrer ist die angrenzende Fahrbahn zu benutzen.
  • Bitte nehmen Sie insbesondere im Bereich von Kreuzungen, Einfahrten und Ausfahrten Rücksicht aufeinander.

Auch haftungsrechtliche Aspekte sind zu beachten
Neben dem Sicherheitsaspekt ist auch darauf hinzuweisen, dass eine widmungswidrige Benützung des Gehweges nicht nur eine Missachtung der vorgesehenen Verkehrsführung darstellt, sondern im Falle eines Unfalles auch haftungsrechtliche Konsequenzen für die jeweilige Nutzerin bzw. den jeweiligen Nutzer haben kann.

Wir bitten daher um Verständnis für die getroffene Regelung und um entsprechende Rücksichtnahme.

Der neue Gehweg soll vor allem eines gewährleisten: einen sicheren Fußweg für alle, die zu Fuß unterwegs sind. Wenn sich alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer an die vorgesehene Nutzung halten und aufeinander Rücksicht nehmen, leisten wir gemeinsam einen wichtigen Beitrag zu mehr Sicherheit im Bereich Hofkirchen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme!“