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Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes; Gebiete mit stark erhöhtem Risiko enden; Gesamtes Bundesgebiet Gebiet mit erhöhtem Risiko
Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat durch Kundmachung in den Amtlichen Verbraucher- und Veterinärnachrichten das gesamte Bundesgebiet mit 4. April 2026 als Gebiet mit erhöhtem Risiko ausgewiesen. Gebiete mit stark erhöhtem Risiko existieren nicht mehr.
Die Stallpflicht ist damit aufgehoben, die Biosicherheitsmaßnahmen gemäß § 8 Vogelgesundheitsverordnung (VGV) sind weiterhin einzuhalten. Das bereits im November veröffentlichte Merkblatt ( Geflügelhaltung_in_Gebieten_mit_erhöhtem_Geflügelpestrisiko (0.19 MB) behält seine Gültigkeit.
Weitere Informationen sind auf der Homepage des Landes OÖ unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/537803.htm abrufbar.
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Ernährungssicherheit und Veterinärwesen
4021 Linz • Bahnhofplatz 1
Wien, 31. März 2026