Geflügelpest – Information

In Europa breitet sich seit Mitte Oktober die Geflügelpest immer mehr aus. Am 25.11. hat die AGES den ersten Fall in Österreich bestätigt: In einer kleinen Hühnerhaltung in Fischamend (Niederösterreich) wurde Geflügelpest diagnostiziert. Die Hühner des betroffenen Betriebs sind gestorben bzw. wurden unter behördlicher Aufsicht getötet. Der Betrieb wurde gesperrt. In Oberösterreich trat die Geflügelpest zuletzt im Frühjahr 2021 auf, ebenfalls in einem Kleinbetrieb.

Geflügelpest (Aviäre Influenza, „Vogelgrippe“) ist eine Erkrankung der Vögel, die durch Influenza A Viren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Der Subtyp H5N1, den die AGES nun nachgewiesen hat, ist für Vögel hochpathogen (stark krankmachend) und führt zu vielen Todesfällen, besonders in Hausgeflügelbeständen. Infektionen mit H5N1 sind in Europa beim Menschen bis jetzt nicht nachgewiesen worden.

Die Ausbreitung der Geflügelpest in Europa ist heuer besonders stark: Hochpathogene Aviäre Influenzaviren zirkulierten auch in den Sommermonaten in Wildvogelpopulationen. Durch den derzeitigen Herbstzug der Zugvögel auf verschiedenen Zugrouten kommt es zur Verbreitung des Virus in ganz Europa. Bei der Weiterverbreitung spielen auch heimische Wildvögel, besonders Enten und Gänse, eine Rolle. Im heurigen Herbst wurde das Virus aber noch nicht bei heimischen Wildvögeln nachgewiesen.

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat im Einvernehmen mit dem Landwirtschaftsministerium, den Bundesländern und unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Expertise der AGES ein Risikogebiet festgelegt, in welchem bestimmte Schutzmaßnahmen einzuhalten sind.


Pflichten der Tierhalterinnen und Tierhalter in Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest – Risiko:

  • Die Tränkung darf nicht mit Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben.
  • Grundsätzlich ist Geflügel im Stall zu halten oder in geschlossenen Haltungsvorrichtungen, die zumindest oben abgedeckt sind, um einen Eintrag von Geflügelpest bestmöglich zu verhindern (z.B. Volieren mit Dach oder sog. „Wintergärten“ – zum Stall anschließende, durch Netz oder Gitter abgesicherte offene Fronten unter einem Dach).
  • Für Betriebe unter 350 Stück Geflügel gelten Ausnahmen – unter der Voraussetzung, dass eine getrennte Haltung von Enten und Gänsen zu anderem Geflügel erfolgt – für Ausläufe, wenn das sich darin befindende Geflügel durch Netze, Dächer oder horizontal angebrachte Gewebe vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt wird oder zumindest Fütterung und Tränkung im Stallinnenbereich erfolgen. Derartige Ausläufe sind gegen Oberflächengewässer, an denen sich wild lebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abzuzäunen.

Jeder Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest ist bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft anzuzeigen; im Risikogebiet sind außerdem der Abfall der Futter- und Wasseraufnahme (von mehr als 20%), der Abfall der Eierproduktion (um mehr als 5%) oder eine erhöhte Sterblichkeitsrate (höher als 3% in einer Woche) zu melden.

Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sollten besonders auf die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen achten, wie beispielsweise die Fütterung in überdachten Bereichen. Direkte und indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden. Bei unklaren Gesundheitsproblemen in Geflügelbetrieben sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen. Die verpflichtende Meldung von tot aufgefundenen wildlebenden Wasservögeln und Greifvögeln bei der lokal zuständigen Veterinärbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) ist ebenfalls für die Früherkennung wichtig.

 

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