Katzenkastration ist ein wichtiger Beitrag zum aktiven Tierschutz!

„Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur Zucht verwendet werden.“ (Auszug aus der
Anlage 1 der 2. Tierhaltungsverordnung).

Mit dieser tierschutzrechtlichen Bestimmung hat der Gesetzgeber ausdrücklich festgelegt, dass Katzen (sowohl weibliche als auch männliche Katzen), die ins Freie dürfen, kastriert werden müssen. Damit soll eine ungewollte und unkontrollierte Vermehrung von Katzen verhindert werden.

Von der verpflichtenden Kastration ausgenommen sind nur Katzen einer bei der Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat gemeldeten Zucht, die mit Mikrochip gekennzeichnet und in der Heimtierdatenbank registriert sind.

In Österreich leben viele verwilderte Hauskatzen, die nicht kastriert wurden und entlaufen sind. Diese verwilderten Hauskatzen leben dann als Streunerkatzen und vermehren sich unkontrolliert, wodurch viel Tierleid entsteht. Für die nachhaltige und konsequente Reduktion der Anzahl der Streunerkatzen ist es entscheidend, dass keine unkastrierten Tiere neu hinzukommen. Die Kastration der eigenen Katze(n) ist daher ein wesentlicher Beitrag zur Lösung der „Streunerkatzenproblematik“.

Die Kastration von Katzen verhindert aber nicht nur die ungewollte Vermehrung, sie hat auch Vorteile für deren Gesundheit und das Verhalten der Tiere. Kastrierte Katzen streunen weniger herum und sind dadurch einem deutlich geringeren Risiko durch Verletzungen, den Straßenverkehr oder Infektionskrankheiten durch Kontakt mit anderen Tieren ausgesetzt. Außerdem sind die Tiere untereinander verträglicher. Ebenso entfällt in den meisten Fällen das übelriechende Markieren.

Die Kastration von Katzen ist übrigens ein Standardeingriff, der von Tierärzten/Tierärtzinnen häufig durchgeführt wird und zu den Routineoperationen zählt.

Fazit: Die Kastration von Katzen stellt einen wichtigen Beitrag zum aktiven Tierschutz dar. Sie erhöht die Lebenserwartung der Tiere, hat viele Vorteile für deren Gesundheit und ist außerdem für Katzen mit Zugang ins Freie verpflichtend.

Drin Cornelia Rouha-Mülleder
Tierschutzombudsfrau OÖ

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