Verlautbarung Tierschutzvolksbegehren

Verlautbarung

über das Eintragungsverfahren für das Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung

Tierschutzvolksbegehren

Aufgrund der am 25. August 2020 auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlichten stattgebenden Entscheidung des Bundesministers für Inneres betreffend das oben angeführte Volksbegehren wird verlautbart:

Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist

 

von Montag, 18. Jänner 2021, bis (einschließlich) Montag, 25. Jänner 2021,

 

in jeder Gemeinde in den Text des Volksbegehrens samt Begründung Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diesem Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 14. Dezember 2020 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für dieses Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

In dieser Gemeinde (diesem Magistrat) können Eintragungen während des Eintragungszeitraums an folgender Adresse (an folgenden Adressen)

4351 Saxen 77

an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden:

Montag, 18. Jänner 2021, von 08:00 bis 20:00 Uhr,
Dienstag, 19. Jänner 2021, von 08:00 bis 20:00 Uhr,
Mittwoch, 20. Jänner 2021, von 08:00 bis 16:00 Uhr,
Donnerstag, 21. Jänner 2021, von 08:00 bis 16:00 Uhr,
Freitag, 22. Jänner 2021, von 08:00 bis 16:00 Uhr,
Samstag, 23. Jänner 2021, von 09:00 bis 11:00 Uhr,
Sonntag, 24. Jänner 2021, geschlossen,
Montag, 25. Jänner 2021, von 08:00 bis 16:00 Uhr.

Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (25. Jänner 2021), 20.00 Uhr, durchführen.

Der Bürgermeister:

Erwin Neubauer

 

Verlautbarung als PDF-Datei: Verlautbarung Tierschutzvolksbegehren

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