Waldbrandschutz-Verordnung 2021

Sehr geehrte Damen und Herren!

Die nach den Bestimmungen des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975 in der Fassung BGBl. I Nr. 56/2016, erfolgte Öffnung des Waldes zu Erholungszwecken für jedermann macht es notwendig, dass vorbeugende Maßnahmen für größtmöglichen Schutz vor Waldbränden gesetzt werden.

Aufgrund der derzeit vorherrschenden Witterungsverhältnisse und Trockenheit wird von der Bezirkshauptmannschaft Perg eine Verordnung (siehe Beilage) betreffend den Waldbrandschutz für
die Waldgebiete aller Gemeinden des politischen Bezirkes Perg und deren Gefährdungsbereiche erlassen.

Diese Verordnung wird durch Anschlag an der Amtstafel der Bezirkshauptmannschaft Perg und der Gemeindeämter des Bezirkes sowie durch Verlautbarung in der Amtlichen Linzer Zeitung kundgemacht und tritt mit 18.06.2021 in Kraft.


Beilage – Waldbrandschutz-Verordnung 2021: Forst_Waldbrandschutzverordnung_ES

 

 

 

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