Heiz- und Energiekostenzuschuss nur mehr Online ab 01.02.2024

Die OÖ Landesregierung hat für die Heizperiode 2023/2024 die Gewährung eines Heizkostenzuschusses an sozial bedürftige Personen beschlossen. Der Zuschuss beträgt 200,00 Euro bei Unterschreitung der festgesetzten Einkommensgrenze. Die Gewährung des Zuschusses ist von der Höhe des Einkommens abhängig. Der Zuschuss wird an jene Personen ausbezahlt, deren Jahresbruttoeinkommen aus dem Jahr 2022 je Haushalt summiert, nachfolgende Werte nicht überschreitet.

  • Einpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 17.700,00 Euro
  • Mehrpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 25.000,00 Euro

Die Anträge können (ab 01.02.24 NEU!) — nur mehr online unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/526923.htm von
01. Februar 2024 bis 31. März 2024 gestellt werden. Spätere Antragstellungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Notwendig sind sämtliche Brutto-Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen aus dem Jahr 2022.
Die Auszahlung erfolgt direkt vom Land OÖ und nicht mehr, wie bisher, vom Gemeindeamt!

Im Sinne eines wirtschaftlichen Einkommensbegriffes zählen zum Einkommen alle zur Deckung des Lebensbedarfes bestimmten Leistungen wie:
Arbeitslohn, Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt), allfällige Abfertigungszahlen, Witwen- oder Waisenpension einschließlich allfälliger Ausgleichszulage, Zusatzrente, erhaltene Unterhaltszahlungen (Alimente), Unterhaltsvorschüsse. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie sonstigen Vermögenswerten jeweils ohne Abzug allfälliger zu deren Erhaltung getätigter Aufwendungen, Familienunterhalt, Wohnkostenbeihilfe nach dem Heeresgebührengesetz, Zivildienstgesetz, Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosenunterstützung, Notstandshilfe, Unfallrenten, Selbsterhalterstipendium einschließlich einer allenfalls dazu angerechneten Familienbeihilfe. Nicht zum Jahreseinkommen zählen Familienbeihilfe, Pflegegeld und sonstige Beihilfen.

Haushalte in denen eine oder mehrere Personen im Jahr 2021 ganzjährig durchgängig bedarfsorientierte Mindestsicherung bezogen haben sowie Asylwerber/innen, Subsidär Schutzberechtigte, Vertriebene, Bewohnerinnen und Bewohner in zielgruppenspezifischen betreuten Wohnformen aus öffentlichen Mitteln finanziert sowie Strafgefangene und Untergebrachte in Justizanstalten haben keinen Anspruch auf den Heizkostenzuschuss.

Eine Antragstellung für den Heizkostenzuschuss ist von 01. Februar 2024 bis 31. März 2024 nur mehr online möglich. Sämtliche Richtlinien sowie den Online-Antrag finden sie unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/526923.htm.

Personen denen eine alleinige Antragsstellung nicht möglich ist, unterstützen wir am Gemeindeamt bei der Antragsstellung. Bitte bringen Sie dafür alle notwendigen Unterlagen zum Gemeindeamt mit.

 

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