Die Marktgemeinde Saxen hat mit der POST AG eine Post-Partnerschaft abgeschlossen, welche am 17.12.2018 gestartet wird.
Der §7 des Postmarktgesetzes schreibt der POST AG vor, dass den Nutzerinnen und Nutzern bundesweit mindestens 1.650 Post-Geschäftsstellen zur Verfügung stehen. Als Post-Geschäftsstellen kommen eigen- und fremdbetriebene Post-Geschäftsstellen in Betracht. Eigenbetriebene Post-Geschäftsstellen werden von der Österreichischen Post AG mit eigenem Personal betrieben; fremdbetriebene Post-Geschäftsstellen werden von einem Dritten aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung mit der Österreichischen Post AG geführt. Post-Geschäftsstellen sind Zugangspunkte, wo die Nutzerinnen und Nutzer ihre Postsendungen in das Postnetz geben bzw. abholen können.
Dabei werden primär folgende Postdienstleistungen angeboten werden:
— Annahme von Briefsendungen, Paketen, EMS-Sendungen und Werbesendungen
— Abgabe von Briefsendungen und Paketen
Die Öffnungszeiten stehen dabei wie folgt zur Verfügung:
- Montag – Freitag
07:30 Uhr bis 12:00 Uhr - Montag
15:30 Uhr bis 17:45 Uhr - Dienstag
15:30 Uhr bis 17:45 Uhr
Die Parteienverkehrszeiten der Marktgemeinde Saxen werden mit 17.12.2018 an die Postdienstzeiten angepasst.