Informationen zur aktuellen Situation und Vorsorgemaßnahmen.
Aktuelles – Stand 19.04.2024
Aufgrund der anhaltend warmen Witterung und der derzeit relativ geringen Anzahl an festgestellten Infektionen bei Wildvögeln ist davon auszugehen, dass die größte Gefahr für die Ansteckung von Hausgeflügel mit Geflügelpest (aviäre Influenza, “Vogelgrippe“) saisonbedingt vorüber ist.
Daher wurden die zuvor festgelegten Gebiete mit stark erhöhtem Risiko herabgestuft. Die Gebiete mit erhöhtem Risiko wurden auf jene Bereiche reduziert, in denen aufgrund der Lage an Gewässern bzw. einer bekannten hohen Geflügeldichte weiterhin eine größere Ansteckungswahrscheinlichkeit besteht.
Somit gibt es derzeit keine Stallpflicht mehr für Hausgeflügel.
Die verpflichtenden Biosicherheitsmaßnahmen sind jedoch in Gebieten mit erhöhtem Risiko weiterhin einzuhalten (siehe Merkblatt).
Merkblatt_Geflügelhaltung in Gebieten mit erhöhtem Geflügelpestrisiko
Auch in Gebieten, die nicht als Risikogebiete eingestuft sind, wird dringend empfohlen, weiterhin höchstes Augenmerk auf Biosicherheitsmaßnahmen zu legen, um einen Eintrag des Virus in die Hausgeflügelbestände weitestgehend hintanzuhalten.
Denn auch, wenn der Infektionsdruck in den Wintermonaten am höchsten ist, ist der Erreger der Geflügelpest (Influenza A Viren der Subtypen H5 und H7) das ganze Jahr über in der Wildvogelpopulation vorhanden. Eine Ansteckung von Hausgeflügel durch Kontakt mit Wildvögeln gilt als wahrscheinlichster Eintragsweg und kann auch im Sommer nicht ausgeschlossen werden.
Die Einhaltung grundsätzlicher Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen (Kleidungs- und Schuhwechsel, Händedesinfektion, sichere Lagerung von Futter, keine Tränkung mit Oberflächenwasser, getrennte Haltung von Wasser- und anderem Geflügel etc.) hilft, das Ansteckungsrisiko zu minimieren. Besonders wichtig ist den Kontakt von Hausgeflügel mit Wildvögeln zu verhindern.
Es ist weiterhin jeder Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen.
Die verpflichtende Meldung von tot aufgefundenen wildlebenden Wasservögeln und Greifvögeln bei der örtlich zuständigen Veterinärbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) ist ebenfalls für die Früherkennung wichtig.
Gebiete mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko
Die Gebiete mit erhöhtem Risiko können der aktuellen Fassung der Geflügelpest-Verordnung (Verordnung) bzw. der Karte entnommen werden.
Die Pflichten von Geflügel-Haltern in diesen Gebieten sind dem Merkblatt „Pflichten der Tierhalter und Tierhalterinnen in Gebieten mit erhöhtem Risiko“ zu entnehmen.
Merkblatt