Volksbegehren „Bedingungsloses Grundeinkommen“

Verlautbarung

über das Eintragungsverfahren für das Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung „Bedingungsloses Grundeinkommen“

 

Aufgrund der am 27. Mai 2019 auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlichten stattgebenden Entscheidung des Bundesministers für Inneres betreffend das oben angeführte Volksbegehren wird verlautbart:

Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß §6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist

von Montag, 18. November 2019, bis (einschließlich) Montag, 25. November 2019,

in jeder Gemeinde in den Text samt Begründung des Volksbegehrens Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diesem Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 14. Oktober 2019 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für dieses Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

In dieser Gemeinde (diesem Magistrat) können Eintragungen während des Eintragungszeitraums an folgender Adresse (an folgenden Adressen): 4351 Saxen 77
an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden:

Montag, 18. November 2019            von 08:00 bis 20:00 Uhr,
Dienstag, 19. November 2019          von 08:00 bis 20:00 Uhr,
Mittwoch, 20. November 2019        von 08:00 bis 16:00 Uhr,
Donnerstag, 21. November 2019    von 08:00 bis 16:00 Uhr,
Freitag, 22. November 2019             von 08:00 bis 16:00 Uhr,
Samstag, 23. November 2019          von 09:00 bis 11:00 Uhr,
Sonntag, 24. November 2019           geschlossen
Montag, 25. November 2019            von 08:00 bis 16:00 Uhr.

Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (25. November 2019), 20.00 Uhr, durchführen.

Der Bürgermeister

 

Kundmachung:
angeschlagen am: 24.06.2019
abgenommen am: 26.11.2019

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